Rechtsfragen....

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Rechtsfragen....

Beitrag von CF-ADMIN »

Hallo,

da mich ab und an mal wieder Fragen erreichen, warum Gäste so gut wie nichts vom Forum lesen dürfen, warum eine gültige E-Mailadresse verlangt wird usw. usw. habe ich hier noch mal eine kleine Linksammlung zu unterschiedlichen Urteilen die zusammengetragen, die sich mit der Haftung von Forenbetreibern befassen.
Denn rund um die in Deutschland betriebenen Internetforen macht sich Unsicherheit breit, sofern der jeweilige Forenbetreiber sich seines persönlichen Risikos bewusst ist.
Ursache dafür sind einige bisher nicht ganz leicht nachzuvollziehende Gerichtsurteile und die daraus resultierende Anwaltstätigkeiten in Form von Abmahnungen und ähnlichen Stilblüten....

Weitere Informationen zu diesen Vorgängen findet ihr auf den nachvollgend verlinkten Seiten:

Beitrag auf Giga
http://www.netzeitung.de/internet/384966.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html
http://www.supernature-forum.de/vbb/sho ... hp?t=55167
http://www.forennews.de/board/showthrea ... eadid=7136
http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-for ... teils.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739

Das ist jetzt reichlich viel Lesestoff, ich weis, aber es muß sich jeder darüber im klaren sein, das sich, je nachdem in welche Richtung sich diese Problematik entwickelt, es zu sehr weitreichenden Konsequentzen für ALLE deutschen Forenbetreiber, deren Foren und natürlich auch deren Mitglieder kommen wird!

Zusammengefasst heißt es soviel, das der Forenbetreiber für alle Beiträge im Forum haftet. Das heißt er haftet für Beleidigung gegenüber dritten, wenn eine Firma betroffen ist auch wegen Geschäftsschädigung, wegen Copyright und Urheberrechtsverletzungen, Trafficklau usw. usw.
Nicht zu 100% sicher ist ab wann diese Haftung greift, ob ab Veröffentlichung des Beitrages, oder ab dem Zeitpunkt wo der Betreiber davon Kenntnis erlangt, also darauf hingewiesen wird.

Hier im www.Camperforum.de ist als Folge daraus, schon im alten Forum, die Zugangsberechtigung für Gäste drastisch eingeschränkt worden.

Der letzte Link beinhaltet u.a. diesen Absatz:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.
Daraus ergibt sich für mich die Frage ob und wie man sich das zu nutze machen kann.... wenn jemand Ahnung von der Materie oder eine zündende Idee hat.... her damit!
Mit administrativen Grüßen ;)
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Beitrag von CF-ADMIN »

Hallo,

nicht das jemand auf den Gedanken kommt die Zukunft der Internetforen sei gesichert, hier mal wieder ein neuer Link:

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070120113406.html

Da kommt man wirklich ins Grübeln, wie lange es noch dauert bis das Risiko ein Forum zu betreiben so groß ist, das es keiner mehr auf sich nimmt.
Mit administrativen Grüßen ;)
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Kuhba
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Beitrag von Kuhba »

Hallo,
ich hoffe ich schreibe hier an der richtigen Stelle,
aber denke es passt ganz gut hierher:

Ich habe aus Interesse mal bei Spiegel-Online nachgefragt,
wie es sich mit Fotos, Links und Textzitaten in Foren verhält und bekam folgende Antwort:

------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre heutige Anfrage.

Leider kann der SPIEGEL-Verlag Ihnen keine generelle Genehmigung zur
Verlinkung auf einen SPIEGEL-Artikel in unseren elektronischen Angeboten
erteilen. Aus rechtlichen Gründen prüfen wir jede Verlinkung auf
SPIEGEL-Content.

Bitte nennen Sie uns deswegen jeweils die Überschrift und die Autoren des
Artikels, auf den Sie verlinken möchten.

Bei der Verwendung von Zitaten verhält es sich ähnlich. Bitte nennen Sie
uns Ausgabe und Artikelüberschrift, dann erhalten Sie von uns Antwort.

Der SPIEGEL-Verlag hält in den meisten Fällen nicht die Rechte an den im
SPIEGEL veröffentlichten Bildern. Deshalb darf der Verlag Ihnen keine Fotos
anbieten. Bei Interesse an einem bestimmten Foto aus dem SPIEGEL bitte ich
Sie um Information über die genaue SPIEGEL-Ausgabe und Seite. Ich teile
Ihnen dann gern den Copyright-Inhaber mit.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Timm
Rechte und Lizenzen

SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
------------------------------------------------------------------------------

Ich habe selber auch schon ein paar Mal sowas "unrechtes" verbrochen,
werde aber auch hierbei vorsichtiger werden und mich ggf. durch
eine Erlaubnis absichern.


Gruß
Karsten
muckeline

Beitrag von muckeline »

Oha, das war mir gar nicht so bewußt...Danke für´s Aufklären, Karsten !!
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