da mich ab und an mal wieder Fragen erreichen, warum Gäste so gut wie nichts vom Forum lesen dürfen, warum eine gültige E-Mailadresse verlangt wird usw. usw. habe ich hier noch mal eine kleine Linksammlung zu unterschiedlichen Urteilen die zusammengetragen, die sich mit der Haftung von Forenbetreibern befassen.
Denn rund um die in Deutschland betriebenen Internetforen macht sich Unsicherheit breit, sofern der jeweilige Forenbetreiber sich seines persönlichen Risikos bewusst ist.
Ursache dafür sind einige bisher nicht ganz leicht nachzuvollziehende Gerichtsurteile und die daraus resultierende Anwaltstätigkeiten in Form von Abmahnungen und ähnlichen Stilblüten....
Weitere Informationen zu diesen Vorgängen findet ihr auf den nachvollgend verlinkten Seiten:
Beitrag auf Giga
http://www.netzeitung.de/internet/384966.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html
http://www.supernature-forum.de/vbb/sho ... hp?t=55167
http://www.forennews.de/board/showthrea ... eadid=7136
http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-for ... teils.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739
Das ist jetzt reichlich viel Lesestoff, ich weis, aber es muß sich jeder darüber im klaren sein, das sich, je nachdem in welche Richtung sich diese Problematik entwickelt, es zu sehr weitreichenden Konsequentzen für ALLE deutschen Forenbetreiber, deren Foren und natürlich auch deren Mitglieder kommen wird!
Zusammengefasst heißt es soviel, das der Forenbetreiber für alle Beiträge im Forum haftet. Das heißt er haftet für Beleidigung gegenüber dritten, wenn eine Firma betroffen ist auch wegen Geschäftsschädigung, wegen Copyright und Urheberrechtsverletzungen, Trafficklau usw. usw.
Nicht zu 100% sicher ist ab wann diese Haftung greift, ob ab Veröffentlichung des Beitrages, oder ab dem Zeitpunkt wo der Betreiber davon Kenntnis erlangt, also darauf hingewiesen wird.
Hier im www.Camperforum.de ist als Folge daraus, schon im alten Forum, die Zugangsberechtigung für Gäste drastisch eingeschränkt worden.
Der letzte Link beinhaltet u.a. diesen Absatz:
Daraus ergibt sich für mich die Frage ob und wie man sich das zu nutze machen kann.... wenn jemand Ahnung von der Materie oder eine zündende Idee hat.... her damit!Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.